TIPP der Woche | Kurzarbeitergeld-Bedingungen und weitere Regelungen zum Kurzarbeitergeld verlängert
Durch das Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen vom 23.03.2022 wurde die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf maximal 28 Monate verlängert, befristet bis 30.06.2022.
Voraussetzung für die verlängerte Bezugsdauer ist jedoch, dass für den betreffenden Arbeitnehmer der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist. Prüfen Sie diese Bedingung, bevor Sie Bezugsmonate über 24 bei der Abrechnung nutzen.
Außerdem wurden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld durch die Änderung des § 421c SGB III bis zum 30.06.2022 verlängert. Für Einzelheiten beachten Sie hierzu insbesondere die Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 25.03.2022.